Merkblatt zur Beihilfe " Zehnhte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
(Stand April 2024)

Veränderungen in der Beihilfe zum 01.01.2021

 

Liebe Mitglieder,

 

am 9. Dezember 2020 wurde die Neunte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) im Bundesgesetzblatt verkündet (Teil I Nummer 59 Seite 2713 vom 9. Dezember 2020). Die Änderungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft.
Bitte beachtet das angefügte Schreiben des Bundesverwaltungsamtes.

Beihilfe im Pflegefall

 

Liebe Mitglieder,

 

die Beihilfe im Bundesverwaltungsamt stellt Ihnen ein neues vereinfachtes Antragsformular für die Beantragung von Beihilfe zu pflegebedingten Aufwendungen bereit. Bitte beantragen Sie ab sofort die Leistungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit ausschließlich mit dem neuen „Antrag bei dauernder Pflegebedürftigkeit“. Vorteil für Sie und für die Bearbeitung in der Beihilfestelle ist, dass alle notwendigen Informationen zur Prüfung von Pflegeansprüchen in einem Formular enthalten sind.

Der neue Pflegeantrag gilt für die häusliche Pflege und für die vollstationäre Pflege.

Sie können mit dem neuen Pflegeantrag die Pflegeleistungen für abgelaufene Zeiträume abschließend beantragen und gleichzeitig für künftige Zeiträume eine wiederkehrende Zahlung als monatlichen Abschlag im Voraus beantragen. Eine Zusammenstellung der Belege ist für Pflegeaufwendungen nicht erforderlich. Fügen Sie die Rechnungen zu den entstandenen Aufwendungen einfach dem Pflegeantrag bei. Zusätzlich steht Ihnen für entstandene Aufwendungen bei Verhinderungspflege eine neue Anlage „Verhinderungspflege“ zur Verfügung, mit der Sie als einfachen Kostennachweis die Aufwendungen der Ersatzpflegeperson geltend machen können.
Die Formulare finden Sie im Internetportal des BVA unter: www.beihilfe.bund.de

 

 

Direktabrechnung zwischen Krankenhaus und Beihilfestelle

 

Liebe Mitglieder,

die Beihilfe führt die Direktabrechnung mit Krankenhäusern ein.
In den beigefügten Dokumenten "Krankenhaus" und
"1_Direktabrechnung" wird das neue Verfahren erklärt.

Änderung in der Bearbeitung!

Übergang der Dienstleistungsaufgaben des BADV auf das Bundesverwaltungsamt (BVA)

Liebe Mitglieder,

die bisher vom BADV wahrgenommenen Dienstleistungsaufgaben sind zum 1. Juni 2017 auf das BVA übergegangen. Die im Dienstleistungsbereich eingesetzten Beschäftigten des BADV sind mit ihren jeweiligen Aufgaben zu diesem Zeitpunkt ins BVA gewechselt.
Die Ihnen bekannten Ansprechpersonen und Bearbeitungsstandorte bleiben grundsätzlich erhalten.
Über Änderungen informiert Sie das BVA auf seiner Internetseite des Dienstleistungszentrums. Dort finden Sie auch wichtige Informationen, Vordrucke (Antragsformulare), Merkblätter und die Rechtsgrundlagen rund um die Themen Beihilfe, Bezüge, Kindergeld und Reisekosten.
Das BADV und das BVA haben in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe den Übergang so vorbereitet, dass die Kontinuität der Aufgabenerledigung gewährleistet bleibt.

Vordrucke und Verweise zum Thema unter:

www.beihilfe.bund.de.

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